Hebebuehne

Hubarbeitsbühnen

  • Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist mit besonderen Gefahren verbunden, deshalb ist eine Ausbildung notwendig.
  • Bedienen Sie eine Hubarbeitsbühne nur, wenn Sie für die jeweilige Gerätekategorie ausgebildet sind.

Hubarbeitsbühnenbediener brauchen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen sorgfältig ausgewählt, gezielt ausgebildet und instruiert werden. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Wissenwertes

Zwei Ausbildungskonzepte in der Schweiz

  • Hubarbeitsbühnen VSAA

Eine Ausbildungsbestätigung dient lebenslang als Nachweis der absolvierten Ausbildung zum entsprechenden Zeitpunkt.

  • Hubarbeitsbühnen IPAF

Gemäss den Vorgaben der IPAF verliert die PAL-Card ihre Gültigkeit nach 5 Jahren.

Eine Weiterbildung zur Aktualisierung und Auffrischung des Gelernten innerhalb von 3-5 Jahren entspricht dem Stand der Technik.

Grundausbildung für Kandidaten ohne Erfahrung

Diese Kandidaten verfügen über keine oder nur über geringe Erfahrung im Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen für die jeweilige Hubarbeitsbühnen-Kategorie ausgebildet sein. Die Ausbildungsdauer ist abhängig von den Fähigkeiten, welche der Kandidat mitbringt. Die Ausbildungsdauer wird vom Ausbilder anhand seiner Beobachtungen festgelegt. Bei der Festlegung der Ausbildungsdauer werden nachgewiesene Kenntnisse aus verwandten Anwendungen angemessen berücksichtigt. Ausbildungsdauer: min. 1 Tag. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Kandidaten mit Bestätigung (aus dem Ausland / vom Betrieb)

Diese Kandidaten können mit einem Bestätigungsnachweis, dass sie in der Vergangenheit bereits eine Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen absolviert haben. Es besteht jedoch Unklarheit darüber, ob deren Ausbildungsstand ausreichend ist.

Diese Kandidaten werden direkt zur Prüfung zugelassen. Gegebenenfalls ist eine Wiederholung oder Auffrischung der Ausbildung notwendig.

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Hinweis: Für Jugendliche können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen gemacht werden (Jugendschutzverordnung: ArGV 5 Art. 4 Abs. 4). Auskünfte erhalten Sie vom Eidgenössischen Arbeitsinspektorat des SECO .
  • körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht)
  • zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Schwindelfreiheit
  • technisches Verständnis

Vom Bedienen von Hubarbeitsbühnen auszuschliessen sind Personen, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Liegen massgebliche Erkrankungen (z.B. Epilepsie) oder körperliche Beeinträchtigungen vor, empfiehlt es sich, von einem Arbeits- oder Hausarzt abklären zu lassen, ob sich die Person als Bediener von Hubarbeitsbühnen eignet.

Kandidaten mit Bestätigung (aus dem Ausland / vom Betrieb)

Diese Kandidaten können mit einem Bestätigungsnachweis, dass sie in der Vergangenheit bereits eine Ausbildung für Bediener von Flurförderzeugen absolviert haben. Es besteht jedoch Unklarheit darüber, ob deren Ausbildungsstand ausreichend ist.

Diese Kandidaten werden direkt zur Prüfung (EKAS 6518 Basismodul Ziffer 5.6.3 und Zusatzmodule Ziffer 5.6.4) zugelassen. Gegebenenfalls ist eine Wiederholung oder Auffrischung der Ausbildung notwendig.

Instruktion am Einsatzort

Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen die Funktionsweise des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells kennen und über die notwendigen Sicherheitsmassnahmen am Einsatzort Bescheid wissen. Sind sie mit der eingesetzten Hubarbeitsbühne oder mit dem Einsatzort nicht vertraut, braucht es eine zusätzliche Instruktion.

Die Instruktion erfolgt anhand der Betriebsanleitung des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells und der Gefahrenermittlung am Einsatzort.

Hinweis: Für die Gefahrenermittlung eignet sich die suva Checkliste 67064/2.D: Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Einsatzort.