Fahrzeug- und Turmdrehkrane (Kategorie A und B) Industriekrane, übrige Krane (Kategorie C)
In der Schweiz gilt generell, dass ein Kranführer über eine Ausbildung verfügen muss. Die Kranverordnung legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit der Arbeitnehmenden bei der Verwendung von Kranen getroffen werden müssen.
Der Betrieb von Kranen ist mit grossen Gefahren verbunden. Krane der Kategorien A und B darf nur führen, wer einen Kranführerausweis der Suva besitzt.
Als Ausbildung anerkannt ist der Kranführerkurs nach dem Ausbildungs- und Prüfungsreglement des Vereins «K-BMF».